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   VerfGH Berlin, 22.05.2007 - VerfGH 56/03   

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https://dejure.org/2007,85674
VerfGH Berlin, 22.05.2007 - VerfGH 56/03 (https://dejure.org/2007,85674)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 22.05.2007 - VerfGH 56/03 (https://dejure.org/2007,85674)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 22. Mai 2007 - VerfGH 56/03 (https://dejure.org/2007,85674)
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  • VerfGH Berlin, 18.07.2006 - VerfGH 43/03

    Unsubstantiierte Verfassungsbeschwerde: Fehlende Rechtswegerschöpfung wegen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.05.2007 - VerfGH 56/03
    Zur Erschöpfung des Rechtswegs gehört die - gemäß § 46 Abs. 1 OWiG auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren bestehende Möglichkeit, sich bei einem unanfechtbaren Beschluss durch einen Antrag nach § 33a StPO nachträglich das rechtliche Gehör zu verschaffen (vgl. Beschluss vom 15. Juni 1993 - VerfGH 18/92 - LVerfGE 1, 81 ; Beschluss vom 18. Juli 2006 - VerfGH 43/03 - juris; für das Bundesrecht: BVerfG , NJW 1995, 1419).
  • VerfGH Berlin, 15.06.1993 - VerfGH 18/92

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips mit Verfassungsbeschwerde nicht rügefähig -

    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.05.2007 - VerfGH 56/03
    Zur Erschöpfung des Rechtswegs gehört die - gemäß § 46 Abs. 1 OWiG auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren bestehende Möglichkeit, sich bei einem unanfechtbaren Beschluss durch einen Antrag nach § 33a StPO nachträglich das rechtliche Gehör zu verschaffen (vgl. Beschluss vom 15. Juni 1993 - VerfGH 18/92 - LVerfGE 1, 81 ; Beschluss vom 18. Juli 2006 - VerfGH 43/03 - juris; für das Bundesrecht: BVerfG , NJW 1995, 1419).
  • BVerfG, 08.03.1994 - 2 BvR 477/94

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Nachholung des rechtlichen Gehörs gem.

    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.05.2007 - VerfGH 56/03
    Das unterbliebene Vorgehen nach § 33a StPO macht die Verfassungsbeschwerde insgesamt unzulässig, da sich die weiteren, das Willkürverbot und den Grundsatz des effektiven Rechtschutzes betreffenden Rügen auf dieselbe Verfahrensgestaltung des Amtsgerichts beziehen, die Anlass zu einem Antrag nach § 33a StPO gegeben hatte, nämlich auf dessen Annahme, der Beschwerdeführer könne mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 25a Abs. 3 Satz 1 StVG nicht geltend machen, den Anhörungsbogen nicht enthalten zu haben (vgl. für Art. 103 Abs. 1 GG: BVerfG, NStZ 1994, 498).
  • BVerfG, 14.09.1994 - 2 BvR 1626/94

    Mißbrauchsgebühr bei leichtfertig erhobener Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.05.2007 - VerfGH 56/03
    Zur Erschöpfung des Rechtswegs gehört die - gemäß § 46 Abs. 1 OWiG auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren bestehende Möglichkeit, sich bei einem unanfechtbaren Beschluss durch einen Antrag nach § 33a StPO nachträglich das rechtliche Gehör zu verschaffen (vgl. Beschluss vom 15. Juni 1993 - VerfGH 18/92 - LVerfGE 1, 81 ; Beschluss vom 18. Juli 2006 - VerfGH 43/03 - juris; für das Bundesrecht: BVerfG , NJW 1995, 1419).
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